Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Anbieter von Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen mit Sitz im Ausland sind von der Steuerpflicht befreit, solange sie im Inland ausschliesslich solche Leistungen an steuerpflichtige Empfängerinnen und Empfänger erbringen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MWSTG).

 

Erbringt ein Anbieter mit Sitz im Ausland im Inland auch Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfängerinnen und Empfänger oder andere nicht in Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG genannte Leistungen, wird er steuerpflichtig, sofern er innerhalb eines Jahres mindestens 100'000 Franken Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind ( Ziff. 3).

 

Ist die Steuerpflicht des Anbieters mit Sitz im Ausland gegeben, muss er die gesamten, im Inland erbrachten steuerbaren Leistungen zum entsprechenden Steuersatz versteuern. Er muss für die Erfüllung seiner Verfahrenspflichten eine Vertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz im Inland bestimmen (Steuervertreter; Art. 67 MWSTG).

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


10.04.2018
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?