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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer SIM-Karte mit Gesprächsguthaben zu einem Pauschalpreis (Prepaid-Paket bzw. Bundle) gilt als steuerbare Lieferung und ist vom Anbieter zum Normalsatz abzurechnen.

 

Der Anbieter kann die abgerechnete MWST auf dem Gesprächsguthaben am Ende desselben Quartals wieder korrigieren (Rückbuchung), da das Gesprächsguthaben erst im Zeitpunkt des Verbrauchs zu versteuern ist ( Ziff. 6.1.1.1). Auf der Rechnung an den Abnehmer darf auf dem Gesprächsguthaben keine Steuer ausgwiesen werden.

 

Beispiel
Verkauf eines Pakets zum Pauschalpreis von 200 Franken. Das Paket beinhaltet ein Mobiltelefon, eine SIM-Karte und ein Gesprächsguthaben von 20 Franken. 180 Franken sind vom Anbieter im Zeitpunkt des Verkaufs und 20 Franken beim Abbuchen des Guthabens zu versteuern. Auf der Rechnung darf lediglich eine Steuer im Umfang von 12.85 Franken (7,7 % von CHF 180 [107,7 %]) ausgewiesen werden.


21.08.2018
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