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Für die Spezialfinanzierung wird sowohl in der LR als auch in der IR dieselbe separate funktionale oder institutionelle Nummer geführt (z.B. 700 Spezialfinanzierung Wasserversorgung).

 

Ein Ausgabenüberschuss der IR ist beim Abschluss in der Bestandesrechnung zu aktivieren (Nettoinvestition). Ertragsüberschüsse der IR werden über die LR verbucht.

 

Ertragsüberschüsse der LR müssen

  • auf das Anlagekonto (im Sinne von zusätzlichen Abschreibungen); oder

  • auf das Vorschusskonto (zur Tilgung des Vorschusses) oder, sofern kein Vorschuss mehr besteht;

  • auf das Verpflichtungskonto (als Reserve beziehungsweise Eigenkapital für spätere Verluste der LR oder für Investitionsvorhaben)

 

gebucht werden.

 

Sämtliche Aufwendungen und Erträge (inkl. die internen Verrechnungen wie Zinsen und Verwaltungskosten) werden in der LR ausgewiesen. Die Verrechnung der Verwaltungskosten erfolgt nach effektivem Aufwand oder pauschal. Die Abschreibungen sind direkt dieser Spezialfinanzierung zu belasten.

 

Werden Zuschüsse der Gemeinde direkt über das Vorschuss- beziehungsweise Verpflichtungskonto oder als allgemeine Abschreibungen verbucht, sind diese Beträge - damit die Vorsteuerkürzung korrekt vorgenommen werden kann - in die LR zu übertragen oder auf andere für die Vorsteuerkürzung geeignete Weise festzuhalten.

 

Allfällige ausserordentliche Abschreibungen sind über die LR und nicht direkt über die IR zu verbuchen.

 

Wie ist vorzugehen, wenn die Vorschriften des Kantons andere Buchungsabläufe (z.B. bezüglich Aktivierung der Ausgaben und Passivierung der Einnahmen in der IR) vorsehen?

 

Die Vorschriften des Kantons sind zu berücksichtigen. Damit alle steuerpflichtigen Gemeinwesen gleich behandelt werden, ist der Buchungsablauf gemäss vorstehenden Erläuterungen in einer Hilfstabelle darzustellen. Diese bildet die Grundlage für die Vornahme einer allfälligen Vorsteuerkürzung. Sie wird zusammen mit den übrigen Detailunterlagen für die Erstellung der Quartalsabrechnung aufbewahrt und bei einer Steuerkontrolle vorgewiesen.


07.10.2013
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