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Die steuerpflichtige Person hat für die Gratisverpflegung des Personals die im Merkblatt N2/2007 der ESTV genannten Pauschalbeträge pro Mahlzeit und Person zum Normalsatz zu versteuern. Diese Ansätze sind als brutto (inkl. MWST) zu verstehen. Es handelt sich um folgende Mahlzeitenansätze:

 

- Frühstück

CHF

3.50

- Mittagessen

CHF

10.00

- Abendessen

CHF

8.00

 

Es ist zu beachten, dass bei Direktoren und Geranten von Betrieben des Gastgewerbes die Ansätze gemäss Merkblatt N1/2007 der ESTV gelten.

 

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 17.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


17.09.2022
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