Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Werden Blumen von einem Dritten im Restaurant zum Kauf angeboten, liegt eine Lieferung zwischen dem Dritten und dem Gast vor.

 

Die Tischdekoration gehört grundsätzlich zum Entgelt für die gastgewerbliche Leistung und unterliegt der MWST zum Normalsatz. Handelt es sich bei den Tischdekorationen jedoch um Blumensträusse, -arrangements und dergleichen, können diese - bei separater Fakturierung - zum reduzierten Satz versteuert werden. Näheres dazu in der MWST-Branchen-Info Gärtner und Floristen.


26.08.2013
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?