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Packages sind Pakete (Leistungsbündel im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen [SR 944.3]), also dauernd bzw. während einer bestimmten Periode geltende Angebote zu einem festen Preis. Solche Angebote richten sich i. d. R. an Individualgäste. Sie beinhalten über das übliche reine Halb- bzw. Vollpensionsarrangement hinausgehende Leistungen wie beispielsweise Konzerteintritte, begleitete Ausflüge in der Region oder Wellness. Als Angebot gilt die Ausschreibung in Prospekten, Katalogen, Inseraten, im Internet usw.

 

Individuell zusammengestellte Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, werden gesondert (separat) fakturiert ( Ziff. 11.1 Bst. a) und gelten nicht als Packages.

 

Spezialanlässe wie Tagungen, Seminare, Hochzeiten usw. gelten ebenfalls nicht als Packages. Dies gilt auch dann, wenn für einige Komponenten Pauschalpreise vereinbart werden.



03.05.2021
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