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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Die Floristenpauschale dient der steuerpflichtigen Person, den übrigen Anteil ihres zum Normalsatz steuerbaren Umsatzes - neben dem ohnehin zum Normalsatz steuerbaren Umsatz aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten - annäherungsweise zu ermitteln. Erfasst werden gemäss der nachfolgenden Aufzählung jene Einkäufe, deren zum Normalsatz steuerbare Anteile bei Warenkombinationen zum vornherein die 30 %-Grenze der 70/30 %-Regel nach Ziffer 6.4 beziehungsweise 6.5 überschreiten (z.B. bepflanzte Brunnen) oder die nicht in Kombination mit Pflanzen als Sachgesamtheit verkauft werden (z.B. Vasen). Ebenfalls erfasst werden alle zum Normalsatz steuerbaren Handelswaren, d.h. Waren, die für sich allein verkauft werden.

 

Aufgelistet werden:

  • Zugekaufte Arrangements und dergleichen, die zum Normalsatz steuerbar sind
    ( Ziff. 6.4 und 6.5);

  • zugekaufte bepflanzte Brunnen, Wasserspiele, Tuffsteine, Figuren mit Blumenschale und dergleichen;

  • Vasen und Krüge aller Art;

  • alle übrigen zum Normalsatz steuerbaren Handelswaren (z.B. Gartengeräte und -möbel, Werkzeuge, Boutiqueartikel wie Kerzen oder Glückwunschkarten).

 

Im Einkaufsjournal werden insbesondere jene Gegenstände nicht erfasst, die für sich allein geliefert dem Normalsatz unterliegen, jedoch als Bestandteil von Sachgesamtheiten das steuerliche Schicksal des kombinierten Gegenstandes teilen. Darunter fallen beispielsweise Verpackungen sowie die unverzichtbaren Hilfsstoffe nach Ziffer 6.5. Ebenfalls nicht einbezogen werden Betriebsmittel wie Werkzeuge oder Tontöpfe für die Verwendung in der Produktion.

 

Beispiel

Einkaufsjournal (alle Werte in CHF)

Datum

Lieferant

Artikel

Faktura

inkl. 7,7 %

MWST

EP exkl.

MWST

 

VP inkl.

7,7 %

MWST

12.01.18

Candle AG, Biel

Kerzen*)

323.10

300.00

600.00

27.01.18

Print AG, Bern

Glückwunsch-karten assortiert

323.10

300.00

600.00

11.03.18

Pot GmbH, Chur

Cache-Pots und Vasen

430.80

400.00

800.00

13.03.18

Tuff AG, Basel

Bepflanzte Brunnen

1’077.00

1’000.00

1’500.00

Total

 

 

2’154.00

2’000.00

3’500.00

 

*)  

reiner Boutiqueartikel; nicht zur Verarbeitung in Werkstücken bestimmt

 

EP = Einstandspreis

 

VP = Verkaufspreis

 

Retouren von Gegenständen an Lieferanten sowie Preisgutschriften und Rückvergütungen sind sowohl im Wareneinkaufskonto der Buchhaltung als auch im Einkaufsjournal zu berücksichtigen.

 

Die Bestandesänderung des Warenlagers wird im Einkaufsjournal grundsätzlich ebenfalls miteinbezogen. Erfolgt keine Korrektur, wird angenommen, der Lagerbestand habe sich nicht verändert.



19.07.2018
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