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Beiträge des SNF, der Innosuisse und des SBF sowie Beiträge der nationalen Forschungsakademien (SAGW, SAMW, SATW, SCNAT und a+) an Forschende gelten als Unterstützungsbeiträge und sind, sofern dem Beitragszahler kein Verwertungsrecht an dem Forschungsergebnis zusteht oder es sich nicht um eine Auftragsforschung handelt, nicht steuerbar. Es handelt sich um Subventionen (Nicht-Entgelte nach Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG).

 

Beiträge aus dem Ausland (z. B. COST oder National Institutes of Health [NIH]) zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten ohne Übertragung des Verwertungsrechts bzw. ohne Auftrag werden analog den Beiträgen inländischer Beitragszahler behandelt.

 

Bei von Innosuisse finanzierten Gemeinschaftsprojekten gelten Beiträge von Unternehmen der Privatwirtschaft an einen Hauptgesuchsteller (Hochschule)  z. B. in Form von Arbeitsleistungen, Infrastrukturkostenübernahmen, Cashbeiträgen  als Unterstützungsbeiträge und sind, sofern dem Beitragszahler kein Exklusivrecht auf das Forschungsergebnis zusteht, nicht steuerbar.

 

Wird im Rahmen der Bearbeitung eines Forschungsprojektes ein Unterauftrag an einen Dritten erteilt, handelt es sich um eine eigene, nicht zum Forschungsprojekt gehörende Leistung, deren steuerliche Behandlung anhand der Ausführungen in dieser MWST-Branchen-Info separat geprüft werden muss.


31.03.2020
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