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Die Nebenkosten sind eine variable Komponente des Mietzinses. Sie können pauschal (im Mietzins enthalten), nach einem Schlüssel und/oder verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt werden. Deshalb bilden Miete und Nebenkosten eine Einheit und sind - auch bei separater Fakturierung - steuerlich gleich zu behandeln.

 

Zusätzlich erbrachte und separat fakturierte Leistungen wie Zimmer- oder Wohnungsreinigung, Waschen der Bettwäsche usw. gelten nicht als Nebenkosten und sind zum Normalsatz steuerbar. Werden diese Zusatzleistungen zu einem Gesamtentgelt fakturiert, sind die Bestimmungen bei Leistungskombinationen anwendbar.

 

Weitere Einzelheiten zu den Nebenkosten und zur Mehrheit der Leistungen (u.a. Leistungskombination) können der nachfolgenden Ziffer 9.2 sowie der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.


06.08.2015
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