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Die Vermietung oder Vercharterung von Schienenfahrzeugen, die vom Mieter beziehungsweise Charterer selbst überwiegend im Ausland eingesetzt werden, ist von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG). Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mieter seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

 

Als überwiegend im Ausland eingesetzt gelten Schienenfahrzeuge, sofern mehr als 50 % der damit gefahrenen Kilometer im Ausland zurückgelegt wurden.

 

Der Vermieter kann die Nutzung mit einer Laufüberwachung oder mit den Abrechnungen des europäischen Pools belegen. Wird im Mietvertrag die Einsatzstrecke definiert und kann daraus entnommen werden, dass das Schienenfahrzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird, genügt dieser Vertrag als Nachweis.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


23.03.2018
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