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Wird Gepäck verbunden mit einer Personenbeförderungsleistung transportiert, ist das zusätzliche Entgelt für den Gepäcktransport steuerlich gleich zu behandeln wie die Personenbeförderung (Nebenleistung). Handelt es sich bei der Personenbeförderung um eine von der Steuer befreite ausländische oder grenzüberschreitende Strecke, ist der Zuschlag für das Gepäck ebenfalls von der Steuer befreit.

 

Der reine Gepäcktransport gilt als Beförderung von Gegenständen
(
 MWST-Branchen-Info Transportwesen).


03.03.2017
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