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Der Baubeginn ( Ziff. 8.3.7.1 und Ziff. 8.3.7.2) wird immer pro Bauwerk (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Einstellhalle) festgelegt.

Der Baubeginn gilt somit nicht generell für eine (Gesamt)Überbauung oder eine einzelne Teiletappe einer Überbauung.

 

Ziffer gültig ab 1. Juli 2013 (betreffend Gültigkeit;  Ziff. 8.1.2 - 8.1.2.4, Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


27.06.2014
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