Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Das ausschlaggebende Kriterium um zu entscheiden, ob die angebotenen Kurse als von der Steuer ausgenommene Ausbildungen oder als elektronische Dienstleistungen zu qualifizieren sind, ist die Möglichkeit für den Lernenden, direkt mit der Person beziehungsweise der Lehranstalt, die die Kurse anbietet oder der Person, welche die Präsentation hält, interagieren zu können, beispielsweise indem der Lernende Fragen stellen kann, seine Fortschritte (mit nicht-automatisierten Tests) gemessen werden, er Rückmeldungen zu seiner Arbeit erhält usw.

 

Selbst wenn der Lernende live Zugriff auf ein Kursvideo oder eine Präsentation hat, in der ein Mensch agiert, wird die erbrachte Leistung nicht als von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung qualifiziert, wenn der Lernende nur den Kurs anschauen kann, jedoch weder während der Ausstrahlung noch im Anschluss daran die Möglichkeit eines direkten Kontaktes erhält.

 

Beispiele
Bereitstellen von Videos oder Tutorials, Online-Live-Zugang zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen, Online-Bereitstellen von elektronischen Kurshandbüchern, Evaluationen in der Form von automatisch korrigierten Tests usw.


23.06.2020
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?