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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

(betreffend Ort der Dienstleistung;  Ziff. 4)

  • Ausarbeitung von Projekten, Plänen, Modellen und Kostenvoranschlägen. Dabei spielt es keine Rolle, ob und von wem das Projekt ausgeführt wird. Steuerbar ist auch die blosse Übertragung von Urheberrechten an Projekten, Plänen, Modellen usw.;

  • Preisgelder aus Architekturwettbewerben;

  • Anfertigung der für die Realisierung von Bauwerken erforderlichen Detail- und Ausführungspläne, ferner statische und hydraulische Berechnungen usw.;

  • Durchführung des Submissionsverfahrens und die Vergabe von Arbeiten (z.B. Erstellen der Pflichtenhefte und Eingabeformulare, Nachrechnen der Offerten, Antragstellung für die Vergabe der Arbeiten und Abfassen der Werkverträge);

  • Bauleitung und -überwachung;

  • Ausmassarbeiten, Kontrolle der Unternehmer- und Lieferantenrechnungen, Erstellen der Bauabrechnung und allfälliger Bauwerkdokumentationen;

  • Bodenuntersuchungen (Analyse und Berichterstattung über die Bodenbeschaffenheit), Abwasseruntersuchungen, Messungen, Vermessungen, Luftaufnahmen, Nachtragen des eidgenössischen Übersichtsplans, Erstellen von massstäblichen Plänen aufgrund von Fotografien, kartografische Arbeiten usw.;

  • Personalverleih, Zurverfügungstellen von Arbeitskräften;

  • Entsorgen oder Deponieren von Gegenständen;

  • Transportieren von Gegenständen;

  • Einnahmen aus dem Verzicht auf die Teilnahme an Ausschreibungen;

  • Schätzung des Marktwertes (Verkehrswert) von Grundstücken, Liegenschaften usw.;

  • Expertisen über den Wert einer Liegenschaft oder über Mängel an Bauwerken;

  • Gutachten für ein Gericht oder für eine andere Behörde, beispielsweise im Zusammenhang mit Enteignungen;

  • Leistungen von Bausachverständigen (Architekten, Ingenieuren usw.) im Auftrag der öffentlichen Hand wie beispielsweise Baukontrollen;

  • Vermittlung von Grundstücken oder Liegenschaften;

  • Verwaltung von Liegenschaften;

  • Leistungen der Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft (Arbeits- oder Handwerkergemeinschaft, Konsortium usw.) in Form von Architektur- und Ingenieurleistungen, das Zurverfügungstellen von Arbeitskräften, die technische und kaufmännische Leitung usw. (nicht jedoch reine Kapitalzuschüsse).


27.06.2014
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