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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

(Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG)
 
Solche Dienstleistungen gelten als am Ort erbracht, an dem das Grundstück gelegen ist. Dies gilt ungeachtet dessen, ob an einen Leistungsempfänger mit Sitz im In- oder Ausland Rechnung gestellt wird. Zu diesen Dienstleistungen zählen namentlich: die Vermittlung, Verwaltung, Begutachtung und Schätzung des Grundstücks, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bestellung von dinglichen Rechten am Grundstück, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der Koordinierung von Bauleistungen wie Architektur-, Ingenieur- und Bauaufsichtsleistungen, Überwachung von Grundstücken und Gebäuden sowie Beherbergungsleistungen.

 

Die vorstehende Beurteilung nach dem Ort, an dem das Grundstück gelegen ist, setzt einen engen Zusammenhang mit einem individuellen, konkreten Grundstück voraus. Ein solcher enger Zusammenhang liegt beispielsweise bei Innenarchitektur-Leistungen (wie Ausarbeiten von Plänen, Raumkonzepten, Computer-Präsentationen) dann vor, wenn sie derart spezifisch auf die jeweiligen bauseitigen Gegebenheiten zugeschnitten sind, so dass sie nicht unverändert auf andere Gebäude oder Gebäudeteile beziehungsweise Boden übertragen werden können.

 

Weitere Beispiele

  • Verwaltung eines Mehrfamilienhauses in Biel, umfassend die Leistungen im Zusammenhang mit Mieterwechseln, Erstellen der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie Steuererklärungen usw.;

  • Notariatsleistungen im Rahmen des Kaufs/Verkaufs einer Eigentumswohnung in Adelboden;

  • Beaufsichtigung eines Einfamilienhauses in Neuenburg während der Abwesenheit des Eigentümers;

  • Bewachung der Baustelle Hochhaus in Bern;

  • Schätzung des Marktwertes eines Verwaltungsgebäudes in Thun;

  • Preisgelder aus einem Architekturwettbewerb für ein konkretes Bauprojekt gemäss Umschreibung;

  • Gutachten für ein Gericht oder eine andere Behörde in Bezug auf die Enteignung einer Parzelle in Solothurn.

 

Praxisänderung per 01.01.2020 (betreffend Gültigkeit;  Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


27.06.2014
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