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Mit Bauwerken sind ganze Bauwerke wie beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch sog. gemeinschaftliche Bauwerke wie Einstellhallen gemeint. Ebenfalls als Bauwerke gelten Doppelhäuser und Reihenhauszeilen (z.B. 5 Reiheneinfamilienhäuser).

 

Der Begriff des Bauwerks ist entscheidend beim Baubeginn, da der Baubeginn immer für ein ganzes Bauwerk festgelegt wird ( Ziff. 8.3.5).

 

Ziffer gültig ab 1. Juli 2013 (betreffend Gültigkeit;  Ziff. 8.1.2 - 8.1.2.4, Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


02.12.2021
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