Steuerpflichtige Personen, die nach der effektiven Methode abrechnen, können die Umsätze mit Hilfe des gewogenen Bruttogewinnzuschlages aufteilen. Hierfür bedarf es einer Bewilligung der ESTV, welche mittels Formular Nr. 763 beantragt werden kann.
Diese Methode kann von Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Franken angewendet werden.
Erbringt eine Verkaufsstelle ausschliesslich zum Normalsatz steuerbare Leistungen, sind diese Umsätze nicht in die nachfolgenden Berechnungen einzubeziehen. Für solche Verkaufsstellen werden separate Aufwand- und Ertragskonti geführt.
Mit dem gewogenen Bruttogewinnzuschlag wird durch einen Zuschlag auf dem Warenaufwand der Umsatz einer der beiden Steuersatzkategorien (reduzierter Steuersatz bzw. Normalsatz) rechnerisch ermittelt. Als Differenz zum Gesamtumsatz resultiert der Umsatz der anderen Steuersatzkategorie.
Die steuerpflichtige Person berechnet ihren gewogenen Bruttogewinnzuschlag während 3 aufeinander folgenden, für ihr Unternehmen repräsentativen Monaten eines Kalenderjahres (
Beispiele in den nachfolgenden Tabellen). Die Berechnung wird in der Regel für jene Steuersatzkategorie vorgenommen, die den geringeren Anteil am Gesamtumsatz ausmacht.
Die steuerpflichtige Person ist - sofern sich die Struktur ihres Unternehmens nicht ändert - berechtigt, den von ihr ermittelten gewogenen Bruttogewinnzuschlag für die Dauer von 3 Jahren anzuwenden. Nach Ablauf dieser Frist oder im Falle einer Änderung in der Struktur des Unternehmens (z.B. Verkaufssortiment oder Margen) wird der Bruttogewinnzuschlag neu berechnet und der ESTV spätestens mit der ersten, unter Anwendung des neuen Zuschlagssatzes erstellten MWST-Abrechnung mitgeteilt. Die entsprechenden Detailberechnungen werden geordnet aufbewahrt und auf Verlangen der ESTV zur Verfügung gestellt.

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In der Buchhaltung wird der Wareneinkauf nach Steuersatzkategorien getrennt erfasst. Die Anwendung brancheneinheitlicher Bruttogewinnzuschläge oder eines von der steuerpflichtigen Person geschätzten durchschnittlichen Bruttogewinnzuschlages ist nicht zulässig.
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Beispiel
Einkaufsjournal
(Ermittlung der zum Normalsatz steuerbaren Gegenstände)
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Jahr 20xx
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EP
exkl. MWST
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VP
inkl. MWST
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Brutto-
gewinn
inkl. MWST
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Artikel
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Datum
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Name
|
5.1.
……..
……..
31.1.
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Müller AG,
Basel
………..
………..
P. Born,
St. Gallen
|
2'250
……..
……..
2'030
|
3'540
……..
……..
2'870
|
1'290
……..
……..
840
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Wein
Wasch-
mittel
|
Januar
|
TOTAL
|
26'560
|
40'790
|
14'230
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53.58 %
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Ermittlung des gewogenen Bruttogewinnzuschlages
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Rekapitulation
für das 1. Quartal 20xx
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EP
exkl. MWST
(100%)
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VP inkl. MWST
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Brutto-
gewinn inkl. MWST
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gewogener
Bruttogewinn-
zuschlag
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Januar
Februar
März
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26'560
43'200
36'350
|
40'790
64'150
54'225
|
14'230
20'950
17'875
|
53.58 %
48.50 %
49.17 %
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1. Quartal 20xx
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106'110
|
159'165
|
53'055
|
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Gewogener Bruttogewinnzuschlag
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50.00 %
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Der ermittelte Bruttogewinnzuschlag - gemäss Beispiel 50 % - kann für die nächsten drei Jahre angewendet werden. Daraus ergibt sich beispielsweise für das 3. Quartal 20xx folgende Abrechnung:
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CHF
|
CHF
|
-
|
Gesamteinnahmen gemäss
Ladenkassen / Kassenbuch sowie
Kreditverkäufe zu Detailpreisen
inkl. MWST (Debitoren)
|
|
1'250'000.00
|
-
|
Einkauf zum Normalsatz laut separat
geführten Einkaufskonti exkl. MWST
|
130'000.00
|
|
-
|
zuzüglich gewogener Bruttogewinnzuschlag 50 %
|
+
|
65'000.00
|
|
->
|
steuerbar zum Normalsatz inkl. MWST
|
=
|
195'000.00
|
- 195'000.00
|
->
|
steuerbar zum reduzierten Satz inkl. MWST
|
1'055'000.00
|
Kreditverkäufe zu Detailpreisen:
Solche Verkäufe sind bei Anwendung des gewogenen Bruttogewinnzuschlages steuerlich gleich zu behandeln wie die Kasseneinnahmen.
Verkäufe zu Engrospreisen:
Werden einem gewissen Kundenkreis auf Gegenständen, für welche der gewogene Bruttogewinnzuschlag berechnet worden ist (gemäss Beispiel bei den zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen), andere Preiskonditionen gewährt, wird für die im Engrosverkauf erzielten Umsätze quartalsweise ein Umsatzjournal erstellt. Darin werden die Engrosverkaufspreise inklusive MWST wie folgt auf die Einstandspreise ohne MWST zurückgerechnet und vom Einkauf in Abzug gebracht:
3. Quartal 20xx
(Ermittlung der zum Normalsatz steuerbaren Gegenstände)
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Datum
|
Name des
Kunden
|
Rechnung
inkl. MWST
(Engrospreis)
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Einstandspreis
exkl. MWST
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15.7.20xx
………
12.9.20xx
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Restaurant
Krone, Köniz
……………
Meier AG,
Bolligen
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3'578.00
………..
1'678.50
|
2'752.30
………..
1'375.80
|
3. Quartal 20xx
|
Total
|
40'000.00
|
30'000.00
|
|
|
|
CHF
|
CHF
|
-
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Gesamteinnahmen gemäss
Ladenkassen / Kassenbuch sowie
Kreditverkäufe zu Detail- und
Engrospreisen inkl. MWST (Debitoren)
|
|
1'250'000.00
|
-
|
Einkauf zum Normalsatz laut separat
geführten Einkaufskonti exkl. MWST
|
130'000.00
|
|
-
|
abzüglich Einstandspreis der
zum Normalsatz steuerbaren
Kreditverkäufe zu Engrospreisen
|
-
|
30'000.00
|
|
=
|
Einkauf für Detaillieferungen exkl. MWST
|
=
|
100'000.00
|
|
-
|
zuzüglich gewogener Bruttogewinnzuschlag 50 %
|
+
|
50'000.00
|
|
-
|
zuzüglich Verkäufe zu Engrospreisen
|
+
|
40'000.00
|
|
->
|
steuerbar zum Normalsatz inkl. MWST
|
|
190'000.00
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- 190'000.00
|
->
|
steuerbar zum reduzierten Satz inkl. MWST
|
1'060'000.00
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