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Gemeindeverbände sowie Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Mitglieder allesamt Gemeinwesen sind.

 

Sie sind von der Steuerpflicht befreit, solange die Umsätze aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen weniger als 100'000 Franken im Jahr betragen ( Ziff. 4.1).

 

Erzielt ein solcher Gemeinde- oder Zweckverband einen jährlichen Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen von 100'000 Franken oder mehr, wird die obligatorische Steuerpflicht dieses Gemeinde- oder Zweckverbands ausgelöst. Ist die Steuerpflicht gegeben, unterliegen die Leistungen an Nichtgemeinwesen sowie an andere Gemeinwesen der MWST. Leistungen an Mitglieder des Gemeinde- oder Zweckverbandes sind hingegen von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. b MWSTG).

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


26.06.2018
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