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Beispiel 1

Die DS Bauamt / Werkhof der Gemeinde X wird nicht als Spezialfinanzierung geführt. Die Investitionen dieser DS werden mit allgemeinen Mitteln finanziert.

 

In der LR der DS Bauamt / Werkhof werden daher weder die Abschreibungen noch kalkulatorische, interne Zinsen verbucht. Werden beispielsweise bei einem WoV-Amt kalkulatorische Zinsen verrechnet, sind diese aus mehrwertsteuerlicher Sicht zu eliminieren ( Ziff. 7.3.1). Die Hauptleistungen werden im Rahmen des Gemeindeauftrages zu Lasten des Budgets der eigenen DS erbracht.

 

620 Bauamt / Werkhof

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

290'000

Baubewilligungsgebühren

  (hoheitlich)

20'000

Sachaufwand

  (inkl. 7,7 % Steuer)

200'000

Bauplatzkontrollen

  (hoheitlich)

10'000

Sachaufwand

  (inkl. 2,5 % Steuer)

2'000

Reinigung Privatstrassen 1)

Strassenreinigung

77'000

 

 

 

  Nachbargemeinde 3)

28'000

 

 

Grabarbeiten für DS

  Wasserversorgung 2)

30'000

 

 

Leitungsreparaturen für DS

 

 

 

  Abwasserversorgung 2)

20'000

 

 

Platzreinigung für

 

 

 

  DS Hallen-/Freibad 2)

20'000

 

 

Strassenunterhalt

  für DS Forst 2)

30'000

 

 

Aufwandüberschuss

257'000

 

492'000

 

492'000

 

1)

zum Normalsatz steuerbare Leistungen an Nichtgemeinwesen

2)

gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 MWSTG von der Steuer ausgenommen

3)

zum Normalsatz steuerbare Leistungen an andere Gemeinwesen

 

Der zu berücksichtigende Umsatz aus Leistungen an Nichtgemeinwesen beträgt 77'000 Franken1). Die DS ist somit von der Steuerpflicht befreit. Sie kann jedoch gestützt auf Artikel 11 MWSTG auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichten.

 

Beispiel 2
Die DS Bauamt / Werkhof der Gemeinde Y wird nicht als Spezialfinanzierung geführt. Die Investitionen dieser DS werden mit allgemeinen Mitteln finanziert.

 

In der LR der DS Bauamt / Werkhof werden daher weder die Abschreibungen noch kalkulatorische, interne Zinsen verbucht. Werden beispielsweise bei einem WoV-Amt kalkulatorische Zinsen verrechnet, sind diese aus mehrwertsteuerlicher Sicht zu eliminieren ( Ziff. 7.3.1). Die Hauptleistungen werden im Rahmen des Gemeindeauftrages zu Lasten des Budgets der eigenen DS erbracht.

 

620 Bauamt / Werkhof

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

290'000

Baubewilligungsgebühren

  (hoheitlich)

20'000

Sachaufwand

  (inkl. 7,7 % Steuer)

250'929

Bauplatzkontrollen

  (hoheitlich)

10'000

Sachaufwand

  (inkl. 2,5 % Steuer)

1'953

Reinigung Privatstrassen 1)

Strassenreinigung

127'000

 

 

 

  Nachbargemeinde 3)

98'000

 

 

Grabarbeiten für DS

 

 

 

  Wasserversorgung 2)

30'000

 

 

Leitungsreparaturen für DS

 

 

 

  Abwasserversorgung 2)

20'000

 

 

Platzreinigung für

 

 

 

  DS Hallen-/Freibad 2)

20'000

 

 

Strassenunterhalt

  für DS Forst 2)

30'000

 

 

Aufwandüberschuss

187'882

 

542'882

 

542'882

 

1)

zum Normalsatz steuerbare Leistungen an Nichtgemeinwesen

2)

gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 MWSTG von der Steuer ausgenommen

3)

zum Normalsatz steuerbare Leistungen an andere Gemeinwesen

 

Der zu berücksichtigende Umsatz aus Leistungen an Nichtgemeinwesen beträgt 127'000 Franken1). Da die Umsatzlimite von 100'000 Franken pro Jahr aus Leistungen an Nichtgemeinwesen erreicht wurde, muss sich die DS bei der ESTV als steuerpflichtige Person eintragen lassen. Zu versteuern sind die Einnahmen aus der Reinigung von Privatstrassen in der Höhe von 127'000 Franken1) und der Strassenreinigung für die Nachbarsgemeinde in der Höhe von 98'000 Franken3). Somit sind gesamthaft 225'000 Franken zu versteuern.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


29.12.2017
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