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Die DS Abwasserbeseitigung wird als Spezialfinanzierung ( Ziff. 7.2.1) geführt. Die Investitionen werden mit Zweckgebühren finanziert. In der LR werden Einnahmen von Betriebsgebühren und Zinsbeiträge der Finanzhilfe nach Regionalpolitik-BG (FH-Beiträge) verbucht. Die Aufwendungen sind steuerbelastet.

 

710 Abwasserbeseitigung

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

Einnahmen

Vorsteuerbelastete

  Investitionen (7,7 %)

295'365

Anschlussgebühren 1)

Subventionen

31'535

 

   

  Bund + Kanton

197'895

 

 

Nettoinvestition

  (Aktivierung)

65'935

 

295'365

 

295'365

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

59'000

Abwassergebühren 1)

Leistungen an andere

215'735

 

Sachaufwand

  (inkl. 7,7 % Steuer)

167'445

  DS des eigenen

  Gemeinwesens 2)

1'000

Sachaufwand

  (ohne Steuer)

5'455

FH-Beiträge

Übertrag Vorschuss-

18'170

 

Interne Zinsen

28'190

  resp. Verpflichtungskonto

64'185

Abschreibungen

39'000

 

 

 

299'090

 

299'090

 

1)

zum Normalsatz steuerbare Leistungen an Nichtgemeinwesen

2)

gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 MWSTG von der Steuer ausgenommen

 

Der zu berücksichtigende Umsatz aus Leistungen an Nichtgemeinwesen beträgt 247'270 Franken1). Da die Umsatzlimite von 100'000 Franken pro Jahr aus Leistungen an Nichtgemeinwesen erreicht wurde, muss sich die DS bei der ESTV als steuerpflichtige Person eintragen lassen.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


29.12.2017
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