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(Art. 11 MWSTG)
 
Ein Steuersubjekt eines Gemeinwesens, das von der Steuerpflicht befreit ist
( Ziff. 2) hat das Recht, auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu verzichten, wenn es eine nachhaltige, unternehmerische Tätigkeit ausübt.

 

Auf die Befreiung von der Steuerpflicht muss mindestens während einer Steuerperiode verzichtet werden (freiwillige Unterstellung unter die Steuerpflicht).

 

Beispiel
Die Gemeinde A wählte für die Versteuerung ihrer Umsätze als Steuersubjekt die autonomen DS im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 MWSTG. Die DS Kiesgrube der Gemeinde A erzielt im Jahr 2018 folgende Umsätze aus Kiesverkäufen und Transportleistungen:

 

Leistung / Empfänger

Gesamtumsatz in CHF

Kiesverkäufe

 

- an Nichtgemeinwesen

15’000

- an andere Gemeinwesen

10’000

- an Dienststellen des eigenen Gemeinwesen

3’000

 

 

Reine Transportleistungen

 

- an Nichtgemeinwesen

5’000

- an andere Gemeinwesen

5’000

- an Dienststellen des eigenen Gemeinwesen

30’000

 

 

Gesamtumsatz der Dienststelle

68’000

Gesamtumsatz mit Nichtgemeinwesen

20’000

 

Entscheidend zur Bestimmung der obligatorischen Mehrwertsteuerpflicht sind vorliegend folglich die Umsätze aus Kiesverkäufen an Nichtgemeinwesen (CHF 15’000) und aus reinen Transportleistungen an Nichtgemeinwesen (CHF 5’000).

 

Die DS ist bei dieser Konstellation von der Steuerpflicht befreit, da weniger als 100’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen erzielt werden. Das Gemeinwesen kann jedoch gestützt auf Artikel 11 MWSTG auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichten, da eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird.

 

Nachfolgend wird dargestellt, welche Umsätze die auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichtende DS Kiesgrube der Gemeinde A zu versteuern hat:

 

Bei Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu versteuernde Umsätze

Umsätze in CHF

Kiesverkäufe an Nichtgemeinwesen

Transportleistungen an Nichtgemeinwesen

15'000

5'000

Kiesverkäufe an andere Gemeinwesen

Transportleistungen an andere Gemeinwesen

10'000

5'000

Total zu versteuernde Umsätze

35'000

 

Die DS Kiesgrube kann zudem für die Versteuerung der Umsätze aus Kiesverkäufen an und/oder Transportleistungen für andere DS des eigenen Gemeinwesens optieren ( Ziff. 3.5).

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.



03.01.2018
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