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Die MWST wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Zum Entgelt gehören namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).

 

Beispiel
Entgelt des „industriellen Betriebs“ (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme, Abwasser, Abfall usw.) der Gemeinde X

 

Wiederkehrende Gebühren 

Einmalige Gebühren

Grundgebühren

Verbrauchsabhängige

Gebühren

-  Gebühr für die
 Finanzierung
 der Papier-, Glas-,
 Eisensammlung usw.

-  Hahnentaxen für
 Frischwasserbezug*

-  Zählermiete für
 Wasserbezug*

-  Zählermiete für
 Elektrizität, Gas

Kehrichtsackgebühr

-  Containergebühr

-  Wasserverbrauchs-
  gebühr pro m3*

-  Stromverkaufsgebühr
  pro kWh

-  Fernwärmegebühr
  pro kWh

Anschlussgebühren

    -- Wasserversorgung*

    -- Abwasserentsorgung

    -- Stromversorgung

    -- Gasversorgung

    -- Fernwärme

    -- Kabelfernsehen

* zum reduzierten Steuersatz steuerbar


28.07.2015
Zusätzliche Informationen
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