Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Die steuerpflichtige Person hat ihren Kunden auf Verlangen eine Rechnung auszustellen, die den Anforderungen von Artikel 26 Absätzen 2 und 3 MWSTG genügt.

 

Die ESTV empfiehlt den Gemeinwesen, die MWST auch bei Akontorechnungen auszuweisen. Dadurch lassen sich nicht zuletzt Rückfragen von steuerpflichtigen Leistungsempfängern bezüglich Vorsteuerabzug und Fehler bei Steuersatzerhöhungen vermeiden ( N 84 im Teil D).

 

Stellt eine steuerpflichtige Person steuerbare Leistungen im eigenen Namen in Rechnung, dann sind diese zu versteuern. Stellt eine steuerpflichtige DS steuerbare Leistungen verschiedener DS in derselben Faktura in Rechnung, empfiehlt es sich, die MWST-Nummern aller betroffenen DS bei den entsprechenden Leistungen aufzuführen. 
 

Beispiel

Gemeinde Seldwyla

 

 

 

 

Seldwyla, 5. Januar 2015

9999 Seldwyla

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

 

 

 

 

 

Hans Muster

 

 

 

 

 

Musterstrasse 4

 

 

 

 

 

9999 Seldwyla

Rechnung Nr. 45'987

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienststelle Wasserversorgung,

CHE-123.456.789 MWST

Grundgebühr Wasseranschluss 2014

 

 

CHF

50.00

 

 

Wasserverbrauch

100

mà

CHF

0.70

CHF

70.00

 

 

 

 

 

 

 

CHF

120.00

 

 

zuzüglich 2,5 % MWST

 

 

CHF

3.00

 

 

Total inkl. 2,5 % MWST

 

 

 

 

CHF

123.00

 

Dienststelle Elektrizitätsversorgung, 

CHE-123.456.790 MWST

Jahresgebühr Zählermiete

CHF

57.00

 

 

Energieverbrauch Hochtarif

  1'364 kWh à

CHF

0.18

CHF

245.50

 

 

Energieverbrauch Niedertarif

  4'584 kWh à

CHF

0.09

CHF

412.55

 

 

 

 

 

 

 

CHF

715.05

 

 

abzüglich Teilzahlungen exkl. MWST*

CHF

400.00

 

 

Restbetrag exkl. MWST

CHF

315.05

 

 

zuzüglich 8,0 % MWST

CHF

25.20

 

 

Restbetrag inkl. 8,0 % MWST

 

 

CHF

340.25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

 

 

CHF

463.25

* In Rechnung gestellt wurden die Teilzahlungen inkl. 8,0 % MWST

  (= CHF 432.00)


 

Ist die Gemeinde aus technischen Gründen nicht in der Lage, die MWST-Nr. sämtlicher betroffener DS in der Rechnung aufzuführen, empfiehlt sich die Aufführung mindestens einer MWST-Nr. In jedem Fall muss jedoch aus der Rechnung klar hervorgehen, welche Leistungen zu welchen Steuersätzen steuerbar sind und wer die Leistung erbringt.

 

In der Buchhaltung werden die Umsätze korrekt auf die einzelnen DS aufgeteilt und in der MWST-Abrechnung der einzelnen steuerpflichtigen DS deklariert.

 

Werden neben Leistungen von eigenen DS zusätzlich Leistungen von Gemeindezweckverbänden in Rechnung gestellt, empfiehlt es sich, auf der Rechnung die MWST-Nummern sämtlicher DS und Gemeindezweckverbände aufzuführen. Dasselbe gilt, wenn ein Gemeindezweckverband seine eigenen Leistungen gemeinsam mit solchen von anderen Gemeinwesen in Rechnung stellt.

 

Weiterführende Ausführungen dazu finden Sie in der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung.


28.07.2015
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten