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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

(Art. 31 Abs. 1 MWSTG)
 
Wird eine spezialfinanzierte DS, welche die annäherungsweise Ermittlung der Vorsteuerkürzung ( Ziff. 7.2.5) angewendet hat, infolge Aufgabe der Tätigkeit oder Unterschreitens der Limite für die Befreiung von der Steuerpflicht aus dem MWST-Register gelöscht, sind die Buchwerte der nicht vollständig abgeschriebenen Anlagen im Eigenverbrauch zu versteuern. Hierfür gelangt der beim seinerzeitigen Erwerb geltende Steuersatz zur Anwendung.

 

Gemeinwesen, welche für die Vorsteuerkürzung die effektive Regelung
( Ziff. 7.2.4) angewendet haben, beachten dazu Artikel 31 Absatz 3 MWSTG.


18.01.2018
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