Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Ein Gemeinwesen will eine bestehende Strasse infolge starker Verkehrszunahme verbreitern. Unmittelbar neben dieser Strasse ist eine Gasleitung im Boden verlegt. Die Gasgesellschaft hat seinerzeit das Durchleitungsrecht (im Grundbuch eingetragen) vom Landeigentümer erhalten.

 

Das Gemeinwesen kauft das mit dem Durchleitungsrecht belastete Land entlang der Strasse. Damit die Gasgesellschaft auf das bestehende Durchleitungsrecht verzichtet, räumt ihr das Gemeinwesen ein neues Durchleitungsrecht ein beziehungsweise besorgt ihr ein solches auf dem angrenzenden Grundstück. Zusätzlich verpflichtet sich das Gemeinwesen, die Kosten der Gesellschaft für die Neuverlegung der Gasleitung zu übernehmen.

 

Die Entschädigung, die das Gemeinwesen der Eigentümerin der Gasleitung für die Neuverlegung ausrichtet, gilt als Schadenersatz und ist nicht zu versteuern. Die auf den Aufwendungen für die Neuverlegung lastende Vorsteuer darf die Gasgesellschaft geltend machen, da sie die Leitung für zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke verwendet. Die Ablösung des Durchleitungsrechts ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG).


23.07.2020
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?