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Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen von anderen Gemeinwesen und Erträgen aus hoheitlichen Tätigkeiten

 

Die Wasserversorgung der Gemeinde X wird als Spezialfinanzierung geführt. Erzielt werden folgende Einnahmen:

  • Anschlussgebühren, Betriebsgebühren (beide zum reduzierten Satz zu versteuern);

  • Erträge aus hoheitlichen Erschliessungsleistungen (sog. Mehrwertbeiträge oder Perimeterbeiträge, nicht zu verwechseln mit den zu versteuernden Anschlussgebühren);

  • Subventionen von anderen Gemeinwesen (Kanton und Kantonale Gebäudeversicherung).

 

Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MWST. 


Ausgangslage der einzelnen Konti
vor Abschluss
beziehungsweise vor der Vorsteuerkürzung

 

700 Wasserversorgung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

 

500'000 

Anschlussgebühren

  (exkl. 2,5 %)

 

50'000

     

Erschliessungsbeiträge

  (hoheitlich)

 

120'000

     

Subventionen Kanton

 

130'000

           

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

 

90'000 

Wassergebühren

  (exkl. 2,5 %)

 

240'000

Sachaufwand (exkl. 7,7 %)

110'000 

Subvention Kantonale

 

Interne Zinsen

 

20'000 

  Gebäudeversicherung

 

20'000

Abschreibungen 

  50'000 

 

 

 

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer Investition

 

38'500 

     
           

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

 

Haben

Vorsteuer LR

 

8'470 

     
           

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

     

Umsatzsteuer IR

 

1'250

     

Umsatzsteuer LR

 

6'000

 

Situation bei Buchhaltungsabschluss

nach Vornahme der Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

 

500'000 

Anschlussgebühren

  (exkl. 2,5 %)

 

50'000

Vorsteuerkürzung 1)

 

17'874 

Erschliessungsbeiträge

  (hoheitlich)

 

120'000

 

 

 

Subventionen Kanton

 

130'000

 

 

 

Nettoinvestition

  (Aktivierung)

 

217'874

 

 

517'874 

 

 

517'874

 

 

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Personalaufwand     (ohne Steuer)

 

90'000 

Wassergebühren

  (exkl. 2,5 %)

 

240'000

Sachaufwand
  (exkl. 7,7 %)

 

110'000 

Subvention Kantonale Gebäudeversicherung

 

20'000

Interne Zinsen

 

20'000 

 Übertrag Vorschuss-

 

 

Abschreibungen

 

50'000 

  resp. Verpfl.-Konto

 

10'000

 

 

270'000 

 

 

270'000

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer Investition

 

38'500 

Vorsteuerkürzung 1)

 

17'874

 

 

 

 

 

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

 

Haben

Vorsteuer LR

 

8'470 

Vorsteuerkürzung 2)

 

627

 

 

 

Vorsteuerkürzung 3)

 

285

 

 

 

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

 

 

 

Umsatzsteuer IR

 

1'250

 

 

 

Umsatzsteuer LR

 

6'000

 

1)

Vorsteuerkürzung: 250'000 Franken (CHF 120'000 Erschliessungsbeiträge und CHF 130'000 Subvention Kanton) dividiert durch 538'500 Franken multipliziert mit 38'500 Franken; oder alternative Berechnungsmethode: 7,7 % von (107,7 %) 250'000 Franken.

2)

Basis für die Vorsteuerkürzung der LR infolge Beiträge der Kantonalen Gebäudeversicherung an die Sanierung der Wasserleitung ist der Gesamtumsatz inklusive der Entnahmen aus dem Verpflichtungskonto beziehungsweise der Belastung des Vorschusskontos. Der Beitrag der Kantonalen Gebäudeversicherung (CHF 20'000) entspricht 7,4 % des massgebenden Gesamtumsatzes von 270'000 Franken. Die Vorsteuer der LR in Höhe von 8’470 Franken ist somit um 7,4 % zu kürzen.

3)

Die Nettoinvestition wurde vollumfänglich entsteuert. Da sie jedoch teilweise mit nicht der Steuer unterliegenden Erträgen (dem Beitrag der Kant. Gebäudeversicherung) finanziert wird, ist nun auf den Abschreibungen ( Ziff. 7.2.5.2) eine Vorsteuerkürzung vorzunehmen: 7,4 % der Abschreibungen von 50'000 Franken ergibt 3'700 Franken (100 %); 7,7 % davon ergibt den Betrag, um den die Vorsteuer zusätzlich zu kürzen ist.

 

Wird die Vorsteuerkürzung der LR und diejenige auf den Abschreibungen wegen der in der LR erhaltenen Subvention noch im selben Geschäftsjahr verbucht, so erhöht sich der Fehlbetrag um 912 Franken und der Übertrag ins Vorschuss- / Verpflichtungskonto auf 10’912 Franken. Hierauf ist keine weitere Vorsteuerkürzung vorzunehmen. 


26.06.2018
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