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Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen anderer Gemeinwesen und Erträgen aus hoheitlichen Tätigkeiten sowie Zinseinnahmen

 

Die Wasserversorgung der Gemeinde X wird als Spezialfinanzierung geführt. Erzielt werden folgende Einnahmen:

  • Anschlussgebühren, Betriebsgebühren (beide zum reduzierten Satz zu versteuern);
  • Erträge aus hoheitlichen Erschliessungsleistungen (sog. Mehrwertbeiträge oder Perimeterbeiträge, nicht zu verwechseln mit den zu versteuernden Anschlussgebühren) und interne Zinsen aus Verzinsung des Verpflichtungskontos;
  • Subventionen von anderen Gemeinwesen (Kanton und Kantonale Gebäudeversicherung).

 

Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MWST. 

 

Ausgangslage der einzelnen Konti
vor Abschluss
beziehungsweise vor der Vorsteuerkürzung

 

700 Wasserversorgung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

 

500'000 

Anschlussgebühren

  (2,5 %)

 

50'000

     

Erschliessungsbeiträge

  (hoheitlich)

 

120'000

     

Subventionen Kanton

 

130'000

           

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

 

20'000 

Zinsen

Einnahmen Wasser-

 

20'000

Sachaufwand (exkl. 7,7 %)

Abschreibungen

 

140'000 

60'000 

  gebühren (exkl. 2,5 %)

Subvention Kantonale

210'000

 

     

  Gebäudeversicherung

 

25'000

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer Investition

 

38'500 

     
           

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

 

Haben

Vorsteuer LR

 

10'780 

     
           

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

     

Umsatzsteuer IR

 

1'250

     

Umsatzsteuer LR

 

5'250

 

Situation bei Buchhaltungsabschluss
nach Vornahme der Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

Vorsteuerkürzung 1)

 

500'000 

17'874 

Anschlussgebühren

  (exkl. 2,5 %)

 

50'000

     

Erschliessungsbeiträge

  (hoheitlich)

 

120'000

     

Subventionen Kanton

 

130'000

     

Nettoinvestition

  (Aktivierung)

 

217'874

   

517'874 

   

517'874

           

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Personalaufwand

   (ohne Steuer)

 

20'000 

Zinsen

Wassergebühren

 

20'000

Sachaufwand (exkl. 7,7 %)

Abschreibungen

 

140'000 

60'000 

  (exkl. 2,5 %)

 

 

210'000

 

Einlage auf 
  Verpflichtungs-

   

Subvention Kantonale
 
Gebäudeversicherung

  25'000

  resp. Reduktion

       

 

  Vorschusskonto 2)

 

35'000 

     
   

255'000 

   

255'000

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer Investition

 

38'500 

Vorsteuerkürzung 1)

 

17'874

           

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

 

Haben

Vorsteuer LR

 

10'780 

Vorsteuerkürzung 3)

 

0

     

Vorsteuerkürzung 4)

 

1'143

     

Vorsteuerkürzung 5)

 

775

           

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

     

Umsatzsteuer IR

 

1'250

     

Umsatzsteuer LR

 

5'250

 

1)

Vorsteuerkürzung: 250'000 Franken (CHF 120'000 Erschliessungsbeiträge und CHF 130'000 Subvention Kanton) dividiert durch 538'500 Franken multipliziert mit 38'500 Franken; oder alternative Berechnungsmethode: 7,7 % von (107,7 %) 250'000 Franken.

2)

Würde der Überschuss nicht auf das Verpflichtungs- beziehungsweise Vorschusskonto, sondern als (eigentlich nicht gestattete) Gewinnablieferung in die allgemeine Gemeindekasse übertragen, müsste auf diesem Gewinn keine Vorsteuerkürzung vorgenommen werden. Dies trifft im vorliegenden Beispiel nicht zu.

3)

Vorsteuerkürzung infolge von Zinserträgen: Die Zinserträge machen 7,8 % des Gesamtumsatzes der LR aus. Somit ist keine Vorsteuerkürzung vorzunehmen ( Ziff. 7.2.6).

4)

Basis für die Vorsteuerkürzung der LR infolge Beiträge der Kantonalen Gebäudeversicherung an die Sanierung der Wasserleitung ist der Gesamtumsatz ohne Zinsen. Der Beitrag der Kant. Gebäudeversicherung (CHF 25'000) entspricht 10,6 % des massgebenden Umsatzes von 235'000 Franken. Die Vorsteuer der LR in Höhe von 10’780 Franken ist somit um 10,6 % (= CHF 1'143) zu kürzen.

5)

Die Nettoinvestition wurde vollumfänglich entsteuert. Da sie jedoch teilweise mit nicht der Steuer unterliegenden Erträgen (dem Beitrag der Kant. Gebäudeversicherung) finanziert wird, ist nun auf den Abschreibungen und dem Ertragsüberschuss ( Ziff. 7.2.5.2) eine Vorsteuerkürzung vorzunehmen: 10,6 % von 95'000 Franken (CHF 60'000 Abschreibungen und CHF 35'000 Ertragsüberschuss) ergibt 10'070 Franken (100 %); 7,7 % davon ergibt den Betrag, um den die Vorsteuer zusätzlich zu kürzen ist.

Werden die Vorsteuerkürzung der LR und diejenige auf den Abschreibungen sowie auf der Einlage auf das Verpflichtungskonto beziehungsweise auf der Reduktion des Vorschusskontos infolge der in der LR erhaltenen Subvention noch im selben Geschäftsjahr verbucht, so erhöht sich der Aufwand um 1’918 Franken. Die Einlage auf das Verpflichtungskonto beziehungsweise die Belastung des Vorschusskontos fällt somit um diesen Betrag geringer aus. Die vorgenommene Vorsteuerkürzung ist nicht weiter zu berichtigen.


26.06.2018
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