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Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen vom eigenen und von anderen Gemeinwesen und Erträgen aus hoheitlichen Tätigkeiten

 

Die Wasserversorgung der Gemeinde X wird als Spezialfinanzierung geführt. Erzielt werden folgende Einnahmen:

  • Anschlussgebühren, Betriebsgebühren (beide steuerbar zum reduzierten Satz);

  • Erträge aus hoheitlichen Erschliessungsleistungen (sog. Mehrwertbeiträge oder Perimeterbeiträge, nicht zu verwechseln mit den zu versteuernden Anschlussgebühren);

  • Subventionen vom Kanton;

  • Zuschuss oder Defizitübernahme durch die eigene Gemeinde.

 

Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MWST. 

 

Ausgangslage der einzelnen Konti
vor Abschluss beziehungsweise vor der Vorsteuerkürzung

 

700 Wasserversorgung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

500'000 

Anschlussgebühren

  (2,5 %)

50'000

 

 

Erschliessungsbeiträge

  (hoheitlich)

120'000

 

 

Subventionen Kanton

130'000

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

90'000 

Einnahmen Wasser-

  gebühren (2,5 %)

240'000

Sachaufwand (exkl. 7,7 %)

110'000 

Zuschuss oder

 

Interne Zinsen

10'000 

  Defizitübernahme

 

Abschreibungen

40'000 

  durch die Gemeinde

10'000

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

Haben

Vorsteuer Investition

38'500 

 

 

 

 

 

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Laufende Rechnung

Haben

Vorsteuer Laufende Rechnung

8'470 

 

 

 

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

Haben

 

 

Umsatzsteuer

 

 

 

  Investitionsrechnung

1'250

 

 

Umsatzsteuer

 

 

 

  Laufende Rechnung

6'000

 

Situation bei Buchhaltungsabschluss
nach Vornahme der Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

Vorsteuerkürzung 1)

500'000 

17'874 

Anschlussgebühren

  (2,5 %)

50'000

 

 

Erschliessungsbeiträge

 

 

 

  (hoheitlich)

120'000

 

 

Subventionen Kanton

130'000

 

 

Nettoinvestition   (Aktivierung)

217'874

 

517'874 

 

517'874

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

90'000 

Einnahmen Wasser-

  gebühren (2,5 %)

 

240'000

Sachaufwand (exkl. 7,7 %)

110'000 

Zuschuss oder

 

Interne Zinsen

10'000 

  Defizitübernahme

 

Abschreibungen

40'000 

  durch die Gemeinde

10'000

 

250'000 

 

250'000

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

Haben

Vorsteuer Investition

38'500 

Vorsteuerkürzung 1)

17'874

 

 

 

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Laufende Rechnung

Haben

Vorsteuer Laufende Rechnung

8'470 

Vorsteuerkürzung 2)

339

 

 

Vorsteuerkürzung 3)

123

 

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

Haben

 

 

Umsatzsteuer

 

 

 

  Investitionsrechnung

1'250

 

 

Umsatzsteuer

 

 

 

  Laufende Rechnung

6'000

 

1)

Vorsteuerkürzung: 250'000 Franken (CHF 120'000 Erschliessungsbeiträge und CHF 130'000 Subvention Kanton) dividiert durch 538'500 Franken multipliziert mit 38'500 Franken; oder alternative Berechnungsmethode: 7,7 % von (107,7 %) auf 250'000 Franken.

2) 

Basis für die Vorsteuerkürzung der LR infolge Zuschuss und/oder Defizitübernahme durch die Gemeinde (= Subvention) ist der Gesamtumsatz inklusive Subvention. Die Subvention (CHF 10'000) entspricht 4 % des massgebenden Umsatzes von 250'000 Franken. Die Vorsteuer der LR in Höhe von 8'470 Franken ist somit um 4 % zu kürzen.

3)

Die Nettoinvestition wurde vollumfänglich entsteuert. Da sie jedoch teilweise mit nicht der Steuer unterliegenden Erträgen (dem Zuschuss der Gemeinde) finanziert wird, ist nun auf den Abschreibungen ( Ziff. 7.2.5.2) eine Vorsteuerkürzung vorzunehmen: 4 % von 40'000 Franken (Abschreibungen) ergibt 1'600 Franken; 7,7 % davon ergibt den Betrag, um den die Vorsteuer zusätzlich zu kürzen ist.

 

Werden die Vorsteuerkürzung der LR und diejenige auf den Abschreibungen infolge Zuschuss beziehungsweise Übernahme des Defizits durch das Gemeinwesen noch im selben Geschäftsjahr verbucht, erhöht sich der Zuschuss beziehungsweise die Defizitübernahme der Gemeinde von 10'000 Franken um die vorgenommene Vorsteuerkürzung von 462 Franken auf 10'462 Franken. Hierauf ist keine weitere Vorsteuerkürzung vorzunehmen.


18.06.2018
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