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Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen von anderen Gemeinwesen / Option für die Versteuerung von der Steuer ausgenommene Umsätze

 

Die Gemeinde lässt durch Dritte eine Beschneiungsanlage errichten. Um genügend Schnee erzeugen zu können, muss zusätzlich ein Stausee gebaut werden. Die Gesamtinvestition beträgt 3'750'000 Franken, wovon 3'661'800 Franken mit 7,7 % MWST belastet sind.

 

Die Finanzierung sieht wie folgt aus:

 

Regionalpolitik-BG-Darlehen - auf 20 Jahre zinslos

1'500'000

Kreditaufnahme durch Gemeinde, gegenwärtiger

Zinssatz 3 %

1'700'000

Investitionshilfe durch den Tourismusförderungsfonds

450'000

Einmaliger Beitrag der Bergbahngesellschaft

(inkl. 7,7 % MWST)

100'000

 

3'750'000

 

Die Gemeinde vermietet die Anlage an die Bergbahngesellschaft, welche steuerpflichtig ist und die Betriebskosten übernimmt. Um die regionale Wirtschaft zu fördern, wird eine nicht kostendeckende, unter dem Marktwert liegende Miete festgelegt. Das resultierende Defizit wird als Zuschuss der Gemeinde zu Lasten der allgemeinen Rechnung verbucht. Die DS Beschneiungsanlage optiert für die Versteuerung der Mieteinnahmen (Art. 22 MWSTG).

 

Aufgrund eines Gemeindebeschlusses wird die DS Beschneiungsanlage als „gemischte“ Spezialfinanzierung geführt. Für die durch die Gemeinde vorfinanzierten Anlagekosten werden interne Zinsen belastet und die Abschreibung der Beschneiungsanlage wird als Aufwand in der DS Beschneiungsanlage verbucht. Die Vorsteuerkürzung erfolgt nach der annäherungsweisen Ermittlung ( Ziff. 7.2.5). 


 

Ausgangslage der Konti vor Abschluss und vor Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG (Jahr 1)

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

3'400'000 

Investitionshilfe

 

450'000

Investition (ohne Steuer)

88'200 

Einmaliger Beitrag

 

 

 

 

  (exkl. 7,7 %)

 

92'851

 

 

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Hypothekarzinsen

51'000 

Pachtzins
  (exkl. 7,7 %)

160'000

Abschreibungen

149'117 

Defizit1)

 

40'117

 

BESTANDESRECHNUNG (Jahr 1)

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer IR

 

261'800 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer

Laufende Rechnung

 

Haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

 

 

 

Umsatzsteuer IR

7'149

 

 

 

Umsatzsteuer LR

12'320


 

Situation bei Buchhaltungsabschluss
nach Vornahme der Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG (Jahr 1)

 

Ausgaben

Investitionsrechnung

 

Einnahmen

Investition (exkl. 7,7 %)

3'400'000 

Investitionshilfe2)

450'000

Investition
  (ohne Steuer)

88'200 

Einmaliger Beitrag
  (exkl. 7,7 %)

 

92'851

Vorsteuerkürzung2)

32'173 

Nettoinvestition

 

 

 

 

 

  (Übertrag
  in Bilanz)

2'977'522

 

 

3'520'373 

 

 

3'520'373

 

 

 

 

 

 

Aufwand

Laufende Rechnung

 

Ertrag

Hypothekarzinsen

51'000 

Pachtzins
  (exkl. 7,7 %)

160'000

Abschreibungen

149'117 

Subvention Zinsen

 

Zinsen FH-Beiträge1)

45'000 

  FH-Beiträge1)

45'000

Vorsteuerkürzung3)

3'984 

Defizit

 

44'101

 

 

249'101 

 

 

249'101

 

BESTANDESRECHNUNG (Jahr 1)

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer Investitionsrechnung

 

Haben

Vorsteuer IR

 

261'800 

Vorsteuerkürzung2)

32'173

 

 

 

 

 

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

 

Haben

 

 

 

Vorsteuerkürzung3)

3'984

 

 

 

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

 

Haben

 

 

 

Umsatzsteuer IR

7'149

 

 

 

Umsatzsteuer LR

12'320


 

1)

Das Defizit (CHF 40'117 im Jahr 1) wird jährlich durch Zuschuss der Gemeinde ausgeglichen. Dieser Zuschuss führt zu einer Vorsteuerkürzung. Um eine Subvention handelt es sich beim nicht zu bezahlenden Zins von 45'000 Franken auf dem Darlehen nach Regionalpolitik-BG (FH-Beiträge). Dieser Zins ist marktkonform zu berechnen und entsprechend zu verbuchen. Der für die Vorsteuerkürzung massgebende Betrag beläuft sich somit auf 85'117 Franken. Die Vorsteuern sind im Jahr 1 demnach um 34,7 % zu kürzen (CHF 85'117 : CHF 245'117 x 100 %).

2)

Die Investitionshilfe durch den Tourismusfonds ist der Investition direkt zuordenbar ( Ziff. 7.2.5.1). Die notwendige Vorsteuerkürzung kann also entweder vereinfacht (7,7 % von CHF 450'000 [107,7 %] = CHF 32'173) oder genau (Investitionshilfe in % der Gesamtinvestition = 12 %; Vorsteuerkürzung IR von CHF 261'800 um 12 % = CHF 31'416) ermittelt werden. Die Vorsteuerkürzung fällt bei genauer Ermittlung deshalb etwas niedriger aus als im vereinfachten Verfahren, weil ein Teil der Aufwendungen nicht vorsteuerbelastet ist.

3)

Sowohl die Investition als auch die Abschreibungen enthalten keine MWST mehr, da diese in den MWST-Abrechnungen als Vorsteuer abgezogen wurde. Da die Abschreibungen teilweise mit nicht der Steuer unterliegenden Erträgen (Subventionen) finanziert werden, ist auf diesem Teil die MWST zu erheben. Hierzu ist der Vorsteuerkürzungsschlüssel der LR von 34,7 % anzuwenden. Daraus resultiert eine Vorsteuerkürzung von 3'984 Franken (CHF 149'117 x 34,7 % x 7,7 %).

Wird die Vorsteuerkürzung der LR noch im selben Geschäftsjahr verbucht, so erhöht sich das Defizit von 40'117 Franken auf 44'101 Franken. Es sind keine weiteren Berichtigungen vorzunehmen.


03.07.2020
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