DS Schwimmbad
Die nicht spezialfinanzierte DS Schwimmbad der Einheitsgemeinde weist in der LR folgende Beträge aus (sofern nichts anderes erwähnt, handelt es sich um Werte in CHF exkl. MWST):
Ausgangslage der einzelnen Konti
vor Abschluss beziehungsweise vor der Vorsteuerkürzung
341 Schwimmbad
VERWALTUNGSRECHNUNG
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Aufwand
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Laufende Rechnung
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Ertrag
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Personalaufwand
(ohne Steuer)
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845'000
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Eintritte Hallenbad
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280'708
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Sachaufwand (exkl. 7,7 %)
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573'538
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Eintritte Freibad
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224'686
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Sachaufwand (exkl. 2,5 %)
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125'525
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Eintritte Solarien
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37'045
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Sachaufwand (ohne Steuer)
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18'678
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Erlös Handelswaren (Shop)
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55'754
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Einnahmen Rutschbahn
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15'145
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Einnahmen
Telefonautomaten
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3'717
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Belastung an
DS Schule
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92'937
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Pachtzins Restaurant
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101'220
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Defizit zu Lasten
der Gemeinde
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751'529
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BESTANDESRECHNUNG
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Soll
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1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung
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Haben
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Vorsteuer 7,7 %
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44'162
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Vorsteuer 2,5 %
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3'138
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Soll
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2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer
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Haben
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Umsatzsteuer 7,7 %
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47'513
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Bezüglich der Vorsteuerkürzung ist zunächst festzuhalten, dass die Investitionen dieser DS mit allgemeinen Mitteln finanziert werden, womit ein Vorsteuerabzug auf den Investitionen nicht möglich ist (
Ziff. 7.3.1). In der LR der DS Schwimmbad werden daher weder Abschreibungen noch kalkulatorische Zinsen bezüglich Investitionen verbucht.
Der abzugsberechtigte Teil der in der LR angefallenen Vorsteuer ist mit Hilfe des Umsatzschlüssels zu berechnen. Die Zinsen aus der Verpachtung des Restaurants enthalten keine MWST, da nicht für deren Versteuerung optiert wird. Bei der Defizitübernahme durch die Gemeinde handelt es sich um eine Subvention im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG. Die Leistung des Schwimmbades an die DS Schule bei einer Einheitsgemeinde stellt eine von der Steuer ausgenommene Leistung dar (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTG). Die übrigen Erlöse unterliegen der Steuer zum Normalsatz.
Anders sähe es jedoch aus, wenn das Schwimmbad der Einwohnergemeinde gehört und sie das Bad zur nicht alleinigen Benützung an die Schulgemeinde (anderes Gemeinwesen) „vermietet“. In diesem Fall läge eine steuerbare Leistung vor.
Der massgebende Umsatz (inkl. Defizit zu Lasten der Gemeinde) für die Berechnung der Vorsteuerkürzung beträgt 1'562'741 Franken. Die steuerbaren Einnahmen belaufen sich auf 617'055 Franken beziehungsweise 39,49 % des massgebenden Umsatzes. Die Vorsteuer von 47’300 Franken ist somit um 60,51 % zu kürzen.
Situation bei Buchhaltungsabschluss
nach Vornahme der Vorsteuerkürzung
VERWALTUNGSRECHNUNG
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Aufwand
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Laufende Rechnung
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Ertrag
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Personalaufwand (ohne Steuer)
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845'000
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Eintritte Hallenbad
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280'708
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Sachaufwand (exkl. 7,7 %)
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573'538
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Eintritte Freibad
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224'686
|
Sachaufwand (exkl. 2,5 %)
|
125'525
|
Eintritte Solarien
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37'045
|
Sachaufwand (ohne Steuer)
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18'678
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Erlös Handelswaren (Shop)
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55'754
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Einnahmen Rutschbahn
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15'145
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Einnahmen Telefonautomaten
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3'717
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Belastung an DS Schule
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92'937
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Pachtzins Restaurant
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101'220
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Defizit zu Lasten
der Gemeinde
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751'529
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1'562'741
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1'562'741
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BESTANDESRECHNUNG
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Soll
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1016.x Debitor-Vorsteuer Laufende Rechnung
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Haben
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Vorsteuer 7,7 %
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44'162
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Vorsteuerkürzung 1)
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28'621
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Vorsteuer 2,5 %
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3'138
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Soll
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2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer
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Haben
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Umsatzsteuer 7,7 %
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47'513
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1) (CHF 44'162 + CHF 3'138) x 60,51 %
Wird die - infolge der Pachtzinseinnahmen, der Leistungen an die DS Schule sowie der Defizitübernahme durch die Gemeinde - notwendige Vorsteuerkürzung der LR noch im selben Geschäftsjahr verbucht, erhöht sich das Defizit von 751’529 Franken um die vorgenommene Vorsteuerkürzung von 28'621 Franken auf 780'150 Franken. Hierauf ist keine weitere Vorsteuerkürzung vorzunehmen.