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DS Schwimmbad

Die nicht spezialfinanzierte DS Schwimmbad der Einheitsgemeinde weist in der LR folgende Beträge aus (sofern nichts anderes erwähnt, handelt es sich um Werte in CHF exkl. MWST):

 

Ausgangslage der einzelnen Konti
vor Abschluss beziehungsweise vor der Vorsteuerkürzung

 

341 Schwimmbad

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand

  (ohne Steuer)

845'000

Eintritte Hallenbad

280'708

Sachaufwand 
 
(exkl. 7,7 %)

573'538

Eintritte Freibad

224'686

Sachaufwand 
 
(exkl. 2,5 %)

125'525

Eintritte Solarien

37'045

Sachaufwand
 
(ohne Steuer)

18'678

Erlös Handelswaren
  (
Shop)

55'754

   

Einnahmen Rutschbahn

15'145

   

Einnahmen

  Telefonautomaten

3'717

   

Belastung an

  DS Schule

92'937

   

Pachtzins Restaurant

101'220

   

Defizit zu Lasten

  der Gemeinde

751'529

 
  

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer

Laufende Rechnung

Haben

Vorsteuer 7,7 %

44'162

 

 

Vorsteuer 2,5 %

3'138

 

 

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

Haben

 

 

Umsatzsteuer 7,7 %

47'513

 

Bezüglich der Vorsteuerkürzung ist zunächst festzuhalten, dass die Investitionen dieser DS mit allgemeinen Mitteln finanziert werden, womit ein Vorsteuerabzug auf den Investitionen nicht möglich ist ( Ziff. 7.3.1). In der LR der DS Schwimmbad werden daher weder Abschreibungen noch kalkulatorische Zinsen bezüglich Investitionen verbucht.

 

Der abzugsberechtigte Teil der in der LR angefallenen Vorsteuer ist mit Hilfe des Umsatzschlüssels zu berechnen. Die Zinsen aus der Verpachtung des Restaurants enthalten keine MWST, da nicht für deren Versteuerung optiert wird. Bei der Defizitübernahme durch die Gemeinde handelt es sich um eine Subvention im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG. Die Leistung des Schwimmbades an die DS Schule bei einer Einheitsgemeinde stellt eine von der Steuer ausgenommene Leistung dar (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTG). Die übrigen Erlöse unterliegen der Steuer zum Normalsatz.

 

Anders sähe es jedoch aus, wenn das Schwimmbad der Einwohnergemeinde gehört und sie das Bad zur nicht alleinigen Benützung an die Schulgemeinde (anderes Gemeinwesen) „vermietet“. In diesem Fall läge eine steuerbare Leistung vor.

 

Der massgebende Umsatz (inkl. Defizit zu Lasten der Gemeinde) für die Berechnung der Vorsteuerkürzung beträgt 1'562'741 Franken. Die steuerbaren Einnahmen belaufen sich auf 617'055 Franken beziehungsweise 39,49 % des massgebenden Umsatzes. Die Vorsteuer von 47’300 Franken ist somit um 60,51 % zu kürzen.

 


Situation bei Buchhaltungsabschluss
nach Vornahme der Vorsteuerkürzung

 

VERWALTUNGSRECHNUNG

 

Aufwand

Laufende Rechnung

Ertrag

Personalaufwand
 
(ohne Steuer)

845'000

Eintritte Hallenbad

280'708

Sachaufwand
  (exkl. 7,7 %)

573'538

Eintritte Freibad

 

224'686

Sachaufwand
  (exkl. 2,5 %)

125'525

 

Eintritte Solarien

37'045

Sachaufwand
 
(ohne Steuer)

18'678

Erlös Handelswaren
  (
Shop)

55'754

   

Einnahmen Rutschbahn

15'145

   

Einnahmen
 
Telefonautomaten

3'717

   

Belastung an
  DS Schule

92'937

   

Pachtzins Restaurant

101'220

   

Defizit zu Lasten

der Gemeinde

751'529

 

1'562'741

 

1'562'741

 

BESTANDESRECHNUNG

 

Soll

1016.x Debitor-Vorsteuer
Laufende Rechnung

Haben

Vorsteuer 7,7 %

44'162

Vorsteuerkürzung 1)

28'621

Vorsteuer 2,5 %

3'138

   

 

Soll

2009.x Kreditor-Mehrwertsteuer

Haben

 

 

Umsatzsteuer 7,7 %

47'513

1) (CHF 44'162 + CHF 3'138) x 60,51 %

 

Wird die - infolge der Pachtzinseinnahmen, der Leistungen an die DS Schule sowie der Defizitübernahme durch die Gemeinde - notwendige Vorsteuerkürzung der LR noch im selben Geschäftsjahr verbucht, erhöht sich das Defizit von 751’529 Franken um die vorgenommene Vorsteuerkürzung von 28'621 Franken auf 780'150 Franken. Hierauf ist keine weitere Vorsteuerkürzung vorzunehmen.


26.06.2018
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