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(Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. c i.V.m. Art. 21 Abs. 6 MWSTG und Art. 38 MWSTV)

 

Beispiel 1
Stiftungen, welche von einem Gemeinwesen oder einer juristischen Person des privaten Rechts gegründet wurden

 

Schema Stiftungen, welche von einem Gemeinwesen oder einer juristischen Person des privaten Rechts gegründet wurden 

 

Fall 1
Die Stiftung Niederhausen wurde durch die Elektrizitätsversorgung Niederhausen AG gegründet. Die Elektrizitätsversorgung Niederhausen AG ist zu 100 % im Eigentum der Gemeinde Niederhausen und gilt deshalb als Organisationseinheit der Gemeinde Niederhausen gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG. Somit ist auch die Stiftung Niederhausen eine Organisationseinheit der Gemeinde Niederhausen gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a MWSTG sämtliche Leistungen zwischen den Organisationseinheiten des gleichen Gemeinwesens.

 

Fall 2
Die Stiftung Hinterhausen wurde von der Gemeinde Hinterhausen gegründet und gilt gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG als Organisationseinheit der Gemeinde Hinterhausen.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a MWSTG sämtliche Leistungen zwischen den Organisationseinheiten des gleichen Gemeinwesens.

 

Beispiel 2
Stiftung, welche durch mehrere Gemeinwesen gegründet wurde

 

Schema Stiftung, welche durch zwei Gemeinwesen und eine im gemeinsamen Besitz befindliche privat- oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft gegründet wurde 

 

Die Stiftung Mischhausen, welche durch die zwei Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen gegründet wurde, gilt nicht als Organisationseinheit einer dieser beiden Gemeinden gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe c MWSTG die Leistungen zwischen der Stiftung Mischhausen und

  • der Gemeinde Mittelhausen;

  • der Gemeinde Oberhausen;

  • dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen (i.V.m. Art. 21 Abs. 6 MWSTG).

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a i.V.m. Artikel 21 Absatz 6 MWSTG die Leistungen zwischen der Gemeinde Mittelhausen und dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen

  • der Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Gemeinde Oberhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG (Art. 21 Abs. 6 MWSTG).

 

Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen

  • der Stiftung Mischhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Gemeinde Mittelhausen und Gemeinde Oberhausen.


Beispiel 3
Stiftung, welche durch zwei Gemeinwesen und eine im gemeinsamen Besitz befindliche privat- oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft gegründet wurde

 

 Schema Stiftung, welche durch mehrere Gemeinwesen gegründet wurde

 

Die Stiftung Mischhausen, welche durch die zwei Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen sowie die Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG gegründet wurde, gilt nicht als Organisationseinheit einer dieser beiden Gemeinden gemäss Artikel 21 Absatz 6 MWSTG.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe c MWSTG i.V.m. Artikel 38 Absatz 2 MWSTV die Leistungen zwischen der Stiftung Mischhausen und

  • der Gemeinde Mittelhausen;

  • der Gemeinde Oberhausen;

  • dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen (i.V.m. Art. 21 Abs. 6 MWSTG);

  • der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG (i.V.m. Art. 38 Abs. 3 Bst. a MWSTV).

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a i.V.m. Artikel 21 Absatz 6 MWSTG die Leistungen zwischen der Gemeinde Mittelhausen und dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen.

 

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen

  • der Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Gemeinde Oberhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG (Art. 21 Abs. 6 MWSTG).

 

Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen der Gemeinde Mittelhausen und der Gemeinde Oberhausen.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.


03.01.2018
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