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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Die steuerpflichtige Person hat für die Gratisverpflegung des Personals die im Merkblatt N2/2007 der ESTV genannten Pauschalbeträge pro Mahlzeit und Person zum Normalsatz zu versteuern. Diese Ansätze sind als brutto (inkl. MWST) zu verstehen. Es handelt sich um folgende Mahlzeitenansätze:

 

- Frühstück

CHF

3.50

- Mittagessen

CHF

10.00

- Abendessen

CHF

8.00

 

Es ist zu beachten, dass bei Direktoren und Geranten von Betrieben des Gastgewerbes die Ansätze gemäss Merkblatt N1/2007 der ESTV gelten.

 

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 17.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).


17.09.2022
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