Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Im Gastgewerbe werden aus verschiedensten Gründen Personen gratis verpflegt. Diese kostenlosen Verpflegungen (Gratisleistungen) werden als sogenannte Maisonbuchungen erfolgsneutral erfasst und sind wie folgt zu behandeln:

  • Geschenke, die nicht im Rahmen einer gastgewerblichen Leistung abgegeben werden (z.B. Flasche Wein aus dem Weinkeller)

    Es handelt sich um unentgeltliche Zuwendungen. Bis zum Betrag von 500 Franken pro Empfänger und Jahr hat dies keine steuerlichen Konsequenzen (vgl. aber den nächsten Absatz).

    Übersteigt der Wert 500 Franken, muss der unternehmerische Grund für die unentgeltliche Zuwendung nachgewiesen werden.

    Die Grenze von 500 Franken ist als Freigrenze und nicht als Freibetrag zu verstehen. Wird dieser Betrag überschritten und liegt kein unternehmerischer Grund vor, ist auf dem ganzen Betrag die Vorsteuerkorrektur vorzunehmen, d.h. es ist nicht nur der 500 Franken übersteigende Betrag zu berücksichtigen (vgl. Art. 31 Abs. 2 Bst. c MWSTG).

  • Gratisverpflegung von Mitarbeitern von Lieferanten

    Diese Gratisverpflegung ist im unternehmerischen Bereich anzusiedeln und hat keine steuerlichen Konsequenzen.

  • Gratisverpflegung von Reiseleitern, Buschauffeuren und Stammgästen

    Werden bei Gruppenreisen Reiseleiter und Buschauffeure unentgeltlich verpflegt, sind diese Leistungen einem Naturalrabatt gleichgestellt. Auch die Gratisverpflegung von Stammgästen gilt als Naturalrabatt. Dies hat keine steuerlichen Konsequenzen.

  • Kostenlose Probeessen (z.B. für eine Hochzeit) sowie Gratisver-pflegung von Mitarbeitern von Reisebüros, Fluggesellschaften

    Es handelt sich um Warenmuster zu Zwecken des Unternehmens. Dies hat keine steuerlichen Konsequenzen.


05.02.2015
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?