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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 14 MWSTG von der Steuer ausgenommen.

 

Erhebt der Gastwirt für den Auftritt eines von ihm engagierten Künstlers kein besonderes Entgelt in Form eines für die Gäste erkennbaren, separat ausgewiesenen Zuschlags auf der Konsumation, etwa durch spezielle Getränke- und Speisekarten mit höheren Preisen, liegt keine von der Steuer ausgenommene kulturelle Dienstleistung vor. Das gesamte von den Gästen bezahlte Entgelt ist zum Normalsatz zu versteuern.

 

Sind die Voraussetzungen der Kombinationsregelung gemäss Artikel 19 Absatz 2 MWSTG erfüllt, kann diese auch auf den im Rahmen der hiervor beschriebenen Veranstaltungen erbrachten Leistungen angewendet werden.

 

Über kulturelle Darbietungen im Allgemeinen gibt die MWST-Branchen-Info Kultur Auskunft.

 


03.05.2018
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