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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Bei der Sonderregelung für Seminarhotels werden die entsprechenden Leistungen pauschal fakturiert und in der Rechnung klar als solche gekennzeichnet.

 

Die pauschale Aufteilung der verschiedenen Leistungen kann wie folgt vorgenommen werden:

 

 

Art der Leistung

Anteil am Arrangementpreis

Bei effektiver Abrechnung

Bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen (SSS)

Pauschale für Seminare

Beherbergung und Frühstück

55 %

Sondersatz

SSS für Hotel: Übernachtung mit Frühstück

 

Verpflegung, Infrastruktur und Übriges

45 %

Normalsatz

SSS für Hotel: Leistungen, die zum Normalsatz steuerbar sind

 

Dieser Ansatz darf nur von Hotels angewandt werden, die standardisierte Pauschalen anbieten. Die entsprechenden Angebote, Preislisten usw. bewahrt die steuerpflichtige Person zusammen mit den übrigen Geschäftsunterlagen im Rahmen der Verjährungsfrist auf.

 

Alle anderen, über die Pauschalen hinaus erbrachten Leistungen (z. B. Miete für weitere Kursräume, zusätzliche Bewirtung an der Bar) werden gesondert fakturiert und zum massgebenden Satz versteuert.

 

Rechnungsbeispiel in Ziffer 13.10



19.03.2021
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