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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Es gibt Anbieter, die verschiedene Hotels im Angebot (Katalog, Internet) haben und die dem Gast Vouchers für Übernachtungen in diesen Hotels verkaufen. Der Gast muss jedoch vor der Anreise beim Hotel abklären, ob überhaupt ein Zimmer frei ist. Zudem verpflichtet sich der Gast, für einen vereinbarten Mindestbetrag Verpflegungsleistungen im Hotelrestaurant zu beziehen. Das Hotel erhält weder vom Verkäufer der Vouchers noch vom Gast ein Entgelt für die Beherbergungsleistung.

 

Wenn das Hotel an einem solchen Konzept teilnimmt und dem Gast kostenlose Beherbergung gewährt, ist nur das dem Gast in Rechnung gestellte Entgelt für die gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz zu versteuern. Die kostenlose Beherbergung führt beim Hotelier nicht zu einer Vorsteuerkorrektur.

 

Da es sich um eine kostenlose Beherbergung handelt, ist auch das vom Gast für das Frühstück zu bezahlende Entgelt zum Normalsatz zu versteuern.

 

Beim Anbieter (Verkäufer) solcher Vouchers stellt das vom Gast bezahlte Entgelt die Gegenleistung für eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung dar. 
 


06.02.2015
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