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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Das Entgelt aus der Vermietung von Räumlichkeiten (z.B. Saal, Konferenz-, Schulungsräume oder Küche) im Hotel- und Gastgewerbe unterliegt der MWST zum Normalsatz (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a MWSTG).

 

Als Hotel beziehungsweise gastgewerbliche Betriebe gelten Unternehmen, deren Hauptzweck in der Erbringung von Beherbergungs- beziehungsweise gastgewerblichen Leistungen besteht oder bei denen mehr als 10 % des Gesamtumsatzes aus solchen Leistungen stammen.


18.08.2015
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