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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Als Ort der gastgewerblichen Leistung gilt der Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht wird (Art. 8 Abs. 2 Bst. d MWSTG). Dies gilt auch für die mobile Gastronomie (Partyservice, Catering usw.).

 

Beispiel

Ein Betreiber eines Partyservice mit Sitz in Basel wird von einem inländischen Kunden beauftragt, das Catering (mit Zubereitung und/oder Servierleistung vor Ort) für einen in Deutschland stattfindenden Anlass zu besorgen. Diese gastgewerbliche Leistung gilt als im Ausland erbracht und unterliegt nicht der Steuer.

 

Weitere Informationen sind der MWST-Info Ort der Leistungserbringung zu entnehmen.


26.08.2013
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