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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Unter Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG fallen nur Veranstaltungen, die eine Einrichtung ( Ziff. 8.5.2) selbst im eigenen Namen durchführt, d.h. die Einrichtung muss deutlich als Veranstalterin in Erscheinung treten.

 

Beispiel

Ausschreibung einer Veranstaltung

Einladung zum Weihnachtsbasar vom 20. Dezember 2010 durch das Behindertenheim "Im Tal".

 

Führen mehrere Einrichtungen ( Ziff. 8.5.2) eine solche Veranstaltung gemeinsam durch, sind alle Namen deutlich zu nennen.

 

Veranstaltungen durch Dritte, selbst wenn deren Erlöse ganz oder teilweise einer Einrichtung nach Ziffer 8.5.2 zugutekommen, fallen nicht unter die Steuerausnahme von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG. Die Leistungen aus solchen Veranstaltungen sind beim Veranstalter zum massgebenden Steuersatz steuerbar.


11.07.2013
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