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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Charakteristisch für den Internatsbetrieb ist, dass dem Auszubildenden folgende Leistungen erbracht werden:

  • Bildungsleistungen;
  • gastgewerbliche Leistungen;
  • Beherbergungsleistungen beziehungsweise Miete.

 

Die Bildungsleistungen sind von der Steuer ausgenommen, während die gastgewerblichen Leistungen der Steuer unterliegen. Die Beherbergung unterliegt der Steuer zum Sondersatz, ausser es liegt eine von der Steuer ausgenommene Vermietung vor. Die Leistungen von Tagesschulen werden analog behandelt.

 

Näheres zu den Schulinternaten und Tagesschulen finden Sie in der MWST-Branchen-Info Bildung.


11.07.2013
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