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Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer ist das Entgelt. Erst wenn die Höhe des Entgelts feststeht, kann dieses mit dem anwendbaren Steuersatz multipliziert und damit der zu entrichtende Steuerbetrag ermittelt werden.

 

Weiter gehende Ausführungen zur Bemessungsgrundlage enthält die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze

 

Die im baugewerblichen Bereich tätigen Landschaftsgärtnereien können zusätzliche Informationen über die steuerliche Behandlung von Abzügen, Sicherheitsleistungen, Garantierückbehalten und dergleichen sowie über Offert- und Rechnungsstellung der MWST-Branchen-Info Baugewerbe entnehmen.

 

Zusätzliche Erläuterungen zum Entgelt im Bereich der Urproduktion enthält die MWST-Branchen-Info Urproduktion und nahe stehende Bereiche.

 

Detaillierte Ausführungen über die mehrwertsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern enthält die MWST-Info Steuerobjekt.

 

Über die Behandlung von Geschenkgutscheinen orientiert die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze.

 


09.01.2015
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