Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Beträgt der Anteil der in einer Kombination zum Normalsatz steuerbaren Hauptleistungen ( Ziff. 6.5, Beispiel zur internen Kalkulation zu Verkaufspreisen) aufgrund der internen Kalkulation nicht mehr als 30 % des Gesamtentgelts, so unterliegt dieses dem reduzierten Satz. Die interne Kalkulation wird vom Hersteller für Kontrollzwecke aufbewahrt.

 

Übersteigt dagegen der wertmässige Anteil der zum Normalsatz steuerbaren Hauptleistungen 30 % des Gesamtentgelts, so sind die Ausführungen der Ziffer 6.4 zu beachten.

 

Händler, die fertig konfektionierte Kombinationen einkaufen, die ihnen gesamthaft zum Normalsatz in Rechnung gestellt werden, können bei der Weiterlieferung die vorstehende Regel anwenden. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich bei ihrem Lieferanten über die Aufteilung des Wertes nach Steuersatzkategorien erkundigen. Die entsprechenden Unterlagen bewahrt der Händler zu Kontrollzwecken auf.


19.07.2018
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?