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Da der Blumenstrauss vom ausländischen Floristen ausgeliefert wird, liegt in diesem Fall eine Auslandlieferung vor (die Ware selbst befindet sich nie im Inland). Es wird somit vom auftragannehmenden Floristen (F1) eine Auslandlieferung an die Blumenvermittlungsorganisation ausgeführt, die ihrerseits eine Auslandlieferung an den ausländischen Floristen (F2A) ausführt.

 

Solche Aufträge gelten als steuerfreie Auslandumsätze. Die Belege für die Kunden tragen deshalb keinen Hinweis auf die MWST. Solche Auslandumsätze werden separat erfasst, unter Ziffer 200 des Abrechnungsformulars deklariert und können unter Ziffer 221 wieder in Abzug gebracht werden.

 


12.01.2015
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