Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Das Empfängerortsprinzip gemäss Artikel 8 Absatz 1 MWSTG umfasst im Sinne einer Auffangregel alle Dienstleistungen, deren Ort sich nicht gemäss Artikel 8 Absatz 2 MWSTG nach einer besonderen Ortsbestimmungsregel richtet.

 

Bei Dienstleistungen von Anwälten, Notaren, Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern usw. gilt als Ort der Dienstleistung derjenige Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche(n) die Dienstleistung erbracht wird (Empfängerortsprinzip nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Beim Fehlen eines solchen Sitzes oder einer solchen Betriebsstätte ist der Wohnort oder der Ort seines üblichen Aufenthaltes massgebend.

 

Ist der Leistungsempfänger im Inland domiziliert, unterliegen solche Dienstleistungen der Steuer.

 

Werden aber solche Dienstleistungen an einen ausländischen Empfänger erbracht, unterliegen diese nicht der Inlandsteuer. Der Ort der Dienstleistung liegt im Ausland. In der MWST-Abrechnung sind solche im Ausland erbrachten Dienstleistungen einerseits unter Ziffer 200 (Umsatz) und andererseits unter Ziffer 221 (Leistungen im Ausland) zu deklarieren ( auch Ziff. 6, Beispiel 1).

 

Werden Dienstleistungen an Personengesamtheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. einfache Gesellschaften oder Erbengemeinschaften) erbracht, bestimmt sich der Ort der Dienstleistung gemäss Artikel 8 Absatz 1 MWSTG nach dem Kopfprinzip, sofern kein einheitlicher Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit gegeben ist. Hat mindestens die Hälfte der beteiligten Personen (Erben, Gesellschafter usw.) Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit, Wohnort oder Ort des üblichen Aufenthalts im Inland, so liegt der Ort der erbrachten Dienstleistungen im Inland.


02.08.2013
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?