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Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Leistungen, die unter Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 MWSTG aufgeführt sind, wie beispielsweise im Bereich des Unterrichts, der Ausbildung, der Fortbildung, Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art sowie die selbstständige Referententätigkeit sind von der Steuer ausgenommen und nicht zu versteuern.

Auf den Aufwendungen (z.B. Material-, Dienstleistungs- und Sachaufwand sowie Investitionen), die für die Erzielung solcher von der Steuer ausgenommenen Leistungen anfallen, besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG Ziff. 4.1).


02.08.2013
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