Bei den Privatanteilen – beispielsweise bei der Benützung eines Geschäftsfahrzeuges oder bei der Verpflegung – ist zwischen den Leistungen an das Personal, den Entnahmen von Gegenständen und Dienstleistungen durch den Inhaber eines Einzelunternehmens (Eigenverbrauch) und den Leistungen an die eng verbundenen Personen zu unterscheiden (
MWST-Info Privatanteile).
Die Unterscheidung zwischen einer entgeltlichen Leistung an einen Arbeitnehmer und Eigenverbrauch (mittels Vorsteuerkorrektur) kann dem nachfolgendem Beispiel entnommen werden.
Beispiel
Privatanteil Geschäftsfahrzeug (PA Geschäftsfahrzeug) für den Notar Müller (Einzelunternehmung) und für seinen Mitarbeiter Hans Meier
Der Notar Müller mit Sitz in Burgdorf (effektiv abrechnend) nutzt das Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke. Im Weiteren wird das zweite Geschäftsfahrzeug dem Mitarbeiter Hans Meier zur Benützung des Arbeitswegs (Bern nach Burgdorf und retour) sowie für private Zwecke zur Verfügung gestellt.
Der Kaufpreis beider Geschäftsfahrzeuge beläuft sich jeweils auf einen Wert von 50'000.00 Franken (exkl. MWST).
Die Berechnung des PA Geschäftsfahrzeug des Jahres 2022 für den Notar Müller sieht wie folgt aus:
50'000.00 Franken x 0,9 % (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) x 12 Monate = 5'400.00 Franken (= 107,7 %)
Zu deklarierender Betrag als Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch):
5'400.00 Franken : 107,7 x 7,7 = 386.05 Franken; dieser Betrag ist in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 415 einmal jährlich (in diesem Fall mit der letzten MWST-Abrechnung des Jahres 2022) zu deklarieren.
Der PA Geschäftsfahrzeug des Jahres 2022 für den Mitarbeiter Hans Meier berechnet sich genau gleich:
50'000.00 Franken x 0,9 % x 12 Monate = 5'400.00 Franken (= 107,7 %)
Der Brutto-Betrag von 5'400.00 Franken ist unter den Ziffern 200 und 302 der MWST-Abrechnung zu deklarieren. Die daraus resultierende Umsatzsteuer beläuft sich ebenfalls auf 386.05 Franken (analog Berechnung für Notar Müller). Auf dem Lohnausweis des Mitarbeiters Hans Meier ist das Feld F anzukreuzen (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) sowie der Betrag von 5'400.00 Franken unter der entsprechenden Ziffer aufzuführen.

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Für weitere Erläuterungen zu den Privatanteilen (insbesondere wann ein Privatanteil geschuldet ist, Berechnungen, Unterscheidung Nicht- und Lohnausweisempfänger usw.) wird auf die MWST-Info Privatanteile verwiesen.
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Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 17.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung
MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).