Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Rechtsanwälte oder Notare, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, sind zur Vorlage der Bücher oder Aufzeichnungen (z.B. Jahresabschluss, Kontoblätter, Grundaufschriebe oder Debitorenrechnungen) verpflichtet, dürfen aber Namen und Adresse, nicht jedoch den Wohnsitz oder den Sitz der Klienten abdecken oder durch Codes ersetzen. Das Berufsgeheimnis (Art. 68 Abs. 2 MWSTG) ist auf diejenigen Informationen beschränkt, die Anwälte und/oder Notare im Rahmen ihrer typischen, berufsspezifischen Leistungen erhalten, d.h. insbesondere die von Klienten anvertrauten Tatsachen, welche den Anwälten und/oder Notaren überhaupt erst die Ausübung ihres Auftrags erlauben oder von denen sie im Rahmen ihrer Auftragserfüllung Kenntnis erhalten. Keine solche typische (spezifische) Leistung ist beispielsweise die nicht mit einer Liquidation oder einer Erbteilung zusammenhängende Vermögensverwaltung. Es ist jedoch stets aufgrund aller Umstände im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das Berufsgeheimnis zum Tragen kommt.


31.07.2019
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?