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Der Ort der Lieferung befindet sich an dem Ort, an dem der Leistungsempfänger (Auftraggeber) den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Lieferung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Betriebsstätte der Ort, an dem die Elektrizität, das Gas oder die Fernwärme tatsächlich genutzt oder verbraucht wird (Art. 7 Abs. 2 MWSTG).

 

Beispiel
Die Electra AG mit Sitz in Chur (CH) kauft von einem Unternehmen mit Sitz in München (DE) Strom aus Windanlagen und verkauft diesen Strom weiter an einen Leistungsempfänger mit Sitz in Luxemburg (LU).

 

Beim Kauf des Stroms befindet sich der Ort der Lieferung gemäss Artikel 7 Absatz 2 MWSTG beim Empfänger in Chur, also im Inland.

 

Beim Verkauf des Stroms durch die Electra AG mit Sitz in Chur an ihren Kunden (Empfänger) mit Sitz in Luxemburg befindet sich der Ort der Lieferung gemäss Artikel 7 Absatz 2 MWSTG beim Empfänger in Luxemburg, also im Ausland.


03.05.2018
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