Error

Unsupported browser!

Please note that your browser, Internet Explorer 8 or earlier, is deprecated.

We recommend upgrading to the latest version.

If you are using IE 9 or above, make sure you turn off "Compatibility View".

PDF-Publikationen erstellen/druckenHTML-Publikationen erstellen Ziffer drucken

Die webbasierten Publikationen werden am Sonntag, 4. Juni 2023, zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr, nicht zur Verfügung stehen.
 

Steuerpflichtig ist nach Artikel 10 Absatz 1 MWSTG, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und mit diesem Unternehmen Leistungen im Inland erbringt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder eine Betriebsstätte im Inland hat.

 

Von der Steuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 100‘000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind.

 

Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die Leistungen im Inland erbringen, sind überdies von der Steuerpflicht befreit, wenn sie im Inland unabhängig von der Umsatzhöhe ausschliesslich eine oder mehrere der folgenden Leistungsarten erbringen:

  • Von der Steuer befreite Leistungen;

  • Lieferung von Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme an steuerpflichtige Personen im Inland (als nicht steuerpflichtige Bezüger gelten jene Personen, die nicht im MWST-Register eingetragen sind).

 

Ausländische Unternehmen sind gemäss Artikel 121a MWSTV von der Eintragungspflicht befreit, wenn sie im Inland ausschliesslich folgende Leistungen erbringen:

  • Von der Steuer ausgenommene Leistungen;

 

Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Steuerpflicht verwiesen.

 

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.



22.04.2021
Zusätzliche Informationen
Vorherige Version anzeigen
VersionStand abStand bisPubliziert amMaterielle Änderungen
No records found.
Ziffer bearbeiten
Wollen Sie eine neue Version erstellen?