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Bei diesen Verträgen kommt es nie zu einer physischen Lieferung von Strom. A  „verkauft” Strom an B zu einem Fixpreis und vereinbart zeit- und mengengleich ein Gegengeschäft mit B zu einem indexierten Preis (z.B. SWEP = Schweizerischer Preisindex für Elektrizität). Liegt der Fixpreis über dem indexierten Preis, hat B diesen Differenzbetrag (Differenzbetrag = vereinbarte Menge multipliziert mit der Differenz zwischen Fixpreis und indexiertem Preis) an A zu bezahlen. Liegt der indexierte Preis über dem Fixpreis, ist A Schuldner des Differenzbetrages. Diese Umsätze sind dem Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs zuzuordnen und somit von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. e MWSTG).


11.06.2015
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